Im Namen Allahs des Erbarmers, des Barmherzigen

 


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Vortrag in Lutherstadt-Wittenberg im Rahmen der Ausstellung „Dialoge eröffnen. Religionen begegnen sich“ in den Cranach-Höfen am 13.09.2004
von Silvia Horsch


Die Liebe Allahs zu Seinen Dienern
 
Vortrag als pdf-Datei zum Download

 

I. Die muslimische Frau - Was prägt unser Bild?

II. Rahmenbedingungen für das Leben muslimischer Frauen

III. Am Anfang waren Mann und Frau gleich: Die Entstehung des Menschen

IV. Text und Interpretation

V. Das islamische Konzept der Ehe und der Familie

VI. Ideal und Realität

VII. Zur Situation der muslimischen Frauen in Deutschland

 


I. Die muslimische Frau – Was prägt unser Bild?

Das Bild über den Islam im allgemeinen und die muslimischen Frauen im besonderen ist hierzulande nur selten von der persönlichen Begegnung mit Muslimen geprägt – ungeachtet der Tatsache, dass Muslime in Deutschland schon seit mehreren Jahrzehnten leben und mittlerweile mehr als drei Millionen geworden sind. Einen viel größeren Einfluss auf das Bild haben die Medien. 
Mit den Medien ist das so eine Sache, denn sie interessieren sich weniger für den unspektakulären Alltag der Menschen, sondern vor allem für die Probleme und für die schlimmen Nachrichten. Zu dem Interesse an den schlechten Nachrichten kommt dann oft noch eine große Unwissenheit über den Islam von denjenigen, die einen Artikel schreiben oder eine Fernsehsendung machen. Aus dieser Unwissenheit wird dann schnell vieles von dem, was berichtet wird, auf den Islam als solchen zurückgeführt.

Ich habe hier mal eine Ausgabe der Frauenzeitschrift Brigitte vom August diesen Jahres als Beispiel mitgebracht. Sie enthält ein Dossier zum Thema „Mein Mann ist Moslem“. Es geht um die Herausforderungen in gemischt-religiösen Ehen, und das Dossier ist insgesamt auch gar nicht so schlecht. In einem Interview mit der Bundesgeschäftsführerin des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, steht dann allerdings in einer der Fragen folgender Satz: „Der Koran sagt, zwei Frauen seien so viel wert wie ein Mann.“ (Heißt also: Eine Frau ist halb so viel wert wie ein Mann.) Aus diesem Umstand ergibt sich dann für die Brigitte die Frage: „Muss sich die Frau, die einen Moslem liebt, darauf einstellen, dass er ein Frauenbild verinnerlicht hat, das nicht ihrem eigenen, dem westlichen, entspricht?“
Zwei Dinge fallen hier auf: Erstens der unwissende, ja ahnungslose Umgang mit dem Koran. Die falsche Auslegung bestimmter Koranverse ist hier bereits zum gesicherten Wissen geworden. Und zweitens die diametrale Gegenüberstellung von „dem“ islamischen und „dem“ westlichen Frauenbild. Hier entsteht der Eindruck, dass die jeweiligen Frauenbilder ganz klar definiert und ganz scharf umrissen sind, und auf keinen Fall etwas gemeinsam haben können.

Eine andere interessante Nachricht der letzten Wochen betrifft ein Buch, das angeblich eine wahre Geschichte erzählt: „Du fehlst mir meine Schwester“ von Norma Khouri. Das Buch ist unter dem Titel „Forbidden love“ in Australien erschienen, mittlerweile in 15 Ländern verkauft worden, allein in Australien 200.000 mal. Ein Weltbestseller. Es geht um die Geschichte einer muslimischen Freundin der Autorin, Dahlia, die sich in einen Christen verliebt hat, und deshalb von ihrem Vater umgebracht wird – ein sogenannter „Ehrenmord“. Ein australischer Literaturkritiker hat allerdings herausgefunden, dass die Autorin bereits im Alter von drei Jahren Jordanien verlassen hat und in den USA aufgewachsen ist. Die ganze Geschichte ist also erfunden, und das Buch wurde mittlerweile vom Markt genommen. Es ist allerdings die Frage, wie viele von den Lesern, die das Buch schon gefunden hat, davon erfahren werden.
Was zeigt uns das?
Dass es sich bei diesem Buch um eine Fälschung handelt, heißt natürlich nicht, dass das Problem der Ehrenmorde in Jordanien nicht existiert. Es zeigt allerdings, dass man mit der Geschichte der unterdrückten muslimischen Frau viel Geld verdienen kann. Verkaufsfördernd hat sich sicherlich auch der eingebaute kleine Clash of Civilizations (oder religions) ausgewirkt: Eine Muslima muss sterben, weil sie einen Christen liebt. Das sind die Geschichten, die heutzutage Konjunktur haben. Seit dem Erfolg von Betty Mahmoodis „Nicht ohne meine Tochter“ gibt es auf dem Büchermarkt eine regelrechte Flut von “Schleierliteratur”, in der in verschiedenen Variationen erzählt wird, wie schlecht es den muslimischen Frauen doch geht. Die Tatsache, dass Khouris Buch zu einem Weltbestseller wurde, zeigt, dass die Welt so etwas gerne lesen möchte. Der Mensch will ja vor allem das hören und sehen, was er bereits zu wissen glaubt, wenn etwas unsere Ansichten in Frage stellt, ist das eher uninteressant für uns – es könnte ja sein, dass man sein Bild revidieren muss, und wer tut das schon gerne.

Problematisch ist, dass diese Geschichten unser Bild prägen. Es gibt auch andere Frauengeschichten in islamischen Ländern. In Ägypten liegt z.B. der Anteil der von Frauen besetzten Universitätsprofessuren bei etwa 30%. (Zum Vergleich: In Deutschland betrug der Anteil Ende 2003 knapp 13%.) Auch in Jordanien ist der Anteil der Frauen an den Studenten und Akademikerinnen im Vergleich zum internationalen Durchschnitt sehr hoch. Aber würde ein Buch über eine erfolgreiche muslimische Professorin zu einem Weltbestseller werden? Wohl kaum.
Dies soll wie gesagt nicht heißen, dass Frauen in der islamischen Welt keine Probleme hätten. Es ist allerdings so, dass man sich ausschließlich auf problematische Aspekte konzentriert, und das verzerrt natürlich das Bild erheblich.

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II. Rahmenbedingungen für das Leben muslimischer Frauen

Will man das Leben muslimischer Frauen betrachten, ist zu berücksichtigen, dass ihr Leben – wie das von allen Menschen – von verschiedenen Faktoren und Rahmenbedingungen beeinflusst wird. Die Religion ist nur einer dieser Faktoren – und nicht immer der einflussreichste.

Man kann im Großen und Ganzen drei äußere Rahmenbedingungen unterscheiden:

1. Koran und Sunna
Wenn eine Frau (oder auch ein Mann) sich für den Islam als Religion und Lebensweise entscheidet, ist für sie natürlich relevant, was sie in den beiden Hauptquellen des Islam, dem Koran und der Sunna findet.
Der Koran ist der Text, der dem Propheten Muhammad von Gott in arabischer Sprache offenbart wurde. Dies geschah Stück für Stück über einen Zeitraum von 23 Jahren, wobei die Offenbarungen über den Engel Gabriel übermittelt wurden.
Als Sunna bezeichnen wir die Lebensweise und das Vorbild des Propheten. Diese schlägt sich vor allem in den Hadith-Sammlungen nieder, das sind Sammlungen von authentischen Nachrichten über die Aussagen und Taten des Propheten. Die Sunna hat auch die Funktion, das was im Koran steht, zu spezifizieren und genauer zu erläutern.

2. Gesetzgebung des jeweiligen Landes
Es gibt – je nach Zählung – über 50 sogenannte islamische Länder, gemeint sind Länder mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit (unabhängig davon, ob sich diese selbst als „islamisch“ verstehen oder nicht). Jedes Land hat eine andere Gesetzgebung, die sich unterschiedlich auf die von ihr betroffenen Menschen auswirkt. Dieser Vielfalt ist man sich oft nicht bewusst. Wenn von der „islamischen Welt“ gesprochen wird, denken die meisten vor allem an den arabischen Raum, aber dort lebt nur eine Minderheit der Muslime. Die meisten Muslime leben in Südostasien, das größte islamische Land ist Indonesien.
Was die Gesetzgebung betrifft, begegnet uns oft das Phänomen, dass Gesetze in sogenannten islamischen Ländern nicht gerade islamisch sind. Ein Beispiel sind die bestehenden Gesetze zum Kopftuch in verschiedenen Ländern: Im Iran und in Saudiarabien wird das Kopftuch per Gesetz erzwungen, in der Türkei und in Tunesien wird es per Gesetz verboten. Diese Gesetze lassen sich mit dem Islam nicht vereinbaren, weil sie dem Grundsatz widersprechen, dass in Glaubensdingen kein Zwang angewandt werden darf (vgl. Koran 2:256).
Dann haben wir noch große muslimische Minderheiten in nicht-islamischen Ländern: Indien, China, Russland und seit einigen Jahrzehnten auch in Europa. Hier stellt sich die Situation wieder anders da. Für die Muslime besteht natürlich die Verpflichtung, die Gesetze des jeweiligen Landes einzuhalten. Das ist nicht nur eine Überlegung der Vernunft, sondern eine Forderung der Religion. Wichtig ist für die Muslime, dass die freie Ausübung der Religion gewährleistet ist. D.h. wenn Muslime ihren Glauben bezeugen können (Glaubensbekenntnis, arab. Schahada), beten können (tägliches 5-maliges Gebet), fasten können (im Monat Ramadan), Zakat zahlen können (eine Art Sozialabgabe) und einmal im Leben die Pilgerfahrt machen können, ist für sie die Ausübung der Religion gewährleistet, und sie können problemlos in einem nichtmuslimischen Land leben.
Mit diesen fünf Dingen habe ich Ihnen auch schon die sog. 5 Säulen des Islam genannt, das ist also die religiöse Praxis der Muslime (Schahada, rituelles Gebet, Zakat, Fasten und die Hadsch).

3. Traditionen
Der dritte Rahmen, der das Leben der muslimischen Frauen beeinflusst, sind die Traditionen – die gesellschaftlichen und kulturell bedingten Sitten und Gebräuche und auch die verschiedenen Einstellungen. Hier kommen wir in einen Bereich, in dem nicht immer klar unterschieden wird, was zur Tradition gehört und was zur Religion. Auch Muslime sind sich oft nicht darüber im Klaren, wo die Religion aufhört und wo die Tradition anfängt.
Es gibt unter Muslimen sehr schöne Traditionen: Gastfreundschaft, Respekt vor älteren Menschen, u.a.m. Aber es gibt eben auch schlechte Traditionen, wie z.B., dass bei der Erziehung der Kinder häufig ein Unterschied zwischen Jungen und Mädchen gemacht wird und Mädchen dadurch häufig benachteiligt werden.
Im Extremfall widersprechen diese Traditionen nicht nur dem Islam, sondern sind von ihm explizit verboten. In diesen Bereich fallen z.B. die erwähnten Ehrenmorde oder die Zwangsheirat. Leider wird dies oft nicht deutlich, wenn von solchen Fällen berichtet wird.

Ich konzentriere mich im folgenden vor allem auf den ersten Rahmen – Koran und Sunna –  und dabei insbesondere auf den Koran. Im Anschluss möchte ich noch etwas zur Situation der muslimischen Frauen in Deutschland sagen. Das sind auch die Bereiche, in denen ich mich einigermaßen auskenne, denn über die Traditionen und Gesetze in den über 50 islamischen Ländern kann ich Ihnen nicht viel erzählen.

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III. Am Anfang waren Mann und Frau gleich: Die Entstehung des Menschen

Nach dem Koran wurde der Mensch als Paar erschaffen. Die Schöpfungsgeschichte des Menschen wird folgendermaßen dargestellt:
O ihr Menschen. Fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen (nafs) geschaffen hat, aus ihm sein Partnerwesen (zaudsch) geschaffen hat und aus beiden viele Männer und Frauen sich vermehren ließ. (4:1)
Aus der koranischen Darstellung geht im Gegensatz zur Bibel nicht hervor, dass der erste Mensch ein Mann gewesen ist und erst danach seine Frau geschaffen wurde. Das Wort nafs (Wesen, Seele) ist grammatisch feminin, bezeichnet aber kein bestimmtes Geschlecht. Das Wort zaudsch, das hier mit Partnerwesen übersetzt wurde, ist grammatisch maskulin, bezeichnet aber ebenso wenig ein bestimmtes Geschlecht. Ginge man nach der Grammatik, hätte Gott also sogar erst ein weibliches und danach ein männliches Wesen erschaffen, aber das ist hier gar nicht die Frage um die es geht. Für den Koran ist es schlicht egal, ob zuerst der Mann oder die Frau da war, denn der Mensch ist von vorneherein als Paar angelegt. Das ist eine Eigenschaft der gesamten Schöpfung: Alles ist paarweise erschaffen: Preis sei Ihm, der alle Arten paarweise erschaffen hat, von dem, was die Erde wachsen lässt, und von ihnen selber und von dem, das sie nicht kennen. (36:36) Die beiden Geschlechter sind einander ergänzende Partner in einer harmonischen Schöpfung.
Es ist bedeutsam, dass mit diesem Vers die Sure An-Nisa (die Frauen) beginnt, die viele Ausführungen zu Frau und Familienleben enthält: Am Anfang wird erst mal grundsätzlich klargestellt, dass Männer und Frauen aus einem Wesen entstanden sind, und absolut gleichwertig sind.
Leider ist dieser Umstand vielen Koranübersetzern entgangen, denn sie übersetzen fast alle:  „der euch aus einem einzigen Wesen erschuf, und aus ihm erschuf er seine Gattin.“ Hier ist das erste Wesen zu Adam geworden, und seine Gattin Eva (Hawa) wurde erst nach ihm erschaffen. Diese Übersetzung, die die Nachrangigkeit der Frau impliziert, wird der koranischen Aussage aber nicht gerecht. Die Tatsache, dass fast alle Übersetzungen diesen Fehler machen zeigt, wie schwer es für viele Übersetzer ist, sich von dem Vorverständnis, das sie mitbringen, zu lösen: Seit der Bibel wissen wir ja, dass erst der Mann und dann die Frau geschaffen wurde. Hier wird auch die Problematik vieler Koranübersetzungen deutlich, denn jede Übersetzung ist zugleich eine Interpretation, in die der eigene Hintergrund und das jeweilige Vorverständnis mit ein fließt.
Aber auch muslimische Kommentatoren haben den gleichen Fehler gemacht: Sie interpretierten diesen Vers unter Zuhilfenahme der Bibel und belegten damit, dass Adam zuerst und erst danach Eva - als Gattin für ihn - geschaffen wurde. Das ist ein erstes Beispiel für den Unterschied zwischen Text und Interpretation – ein Unterschied, der uns noch häufiger begegnen wird.

Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen Bibel und Koran besteht in der Darstellung der Ereignisse im Paradies: Eva ist hier nicht die Schuldige, die Adam verführt hat. Der Koran benutzt im Bericht über den „Sündenfall“ den Dual, also eine grammatische Form, die von zwei Menschen spricht:
So verführte er (Satan) sie beide (Adam und Eva) durch Betrug. Und als sie von dem Baume gekostet hatten, wurde ihnen ihre Blöße bewusst. (...) Und ihr Herr rief sie beide: „Verbot ich euch nicht jenen Baum und sprach zu euch beiden: „Siehe, der Satan ist euch ein offenkundiger Feind? (7:22)
Adam und Eva begehen die Sünde gemeinsam, und jede/r ist nur für sich selbst verantwortlich. Sie bitten um Verzeihung, und Gott gewährt ihnen Seine Barmherzigkeit und verzeiht ihnen – der Grund, warum es im Islam kein Konzept der Erbsünde gibt.

In einem Ausspruch des Propheten heißt es: „Wahrlich die Frauen sind die schaqa’iq (Zwillingsschwestern oder Zwillingshälften) der Männer.“ Hier kommt sehr deutlich zum Ausdruck, dass es zwischen Männern und Frauen keinen Unterschied in ihrem Mensch-Sein und in ihrer Wertigkeit gibt. Gleichzeitig wird auch klar, dass Männer und Frauen zusammengehören, dass sie aufeinander angewiesen sind, und dass einer ohne den anderen nicht existieren kann. Ein Zwillingsgeschwister ist jemand, der einem sehr nahe steht.
An mehreren Stellen erwähnt der Koran explizit, dass Männer und Frauen den gleichen Lohn für ihre Taten erhalten, dass sie die gleichen religiösen Pflichten haben und ihnen – wenn sie gläubig sind – beiden das Paradies gewiss ist. Die Ebenbürtigkeit der Geschlechter zeigt sich in der Verantwortlichkeit für ihre Taten, am Jüngsten Tag wird jede/r nur für sich alleine einstehen müssen:
Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. Ihr kommt (nur) zu, was sie verdient hat, und angelastet wird ihr (nur), was sie verdient hat. (2:286)
Siehe, die muslimischen Männer und Frauen, die gläubigen, die gehorsamen, die wahrhaftigen, standhaften, demütigen, almosenspendenden, fastenden, ihre Scham bedeckenden Männer und Frauen, Allah hat ihnen Verzeihung und gewaltigen Lohn bereitet. (33:35)
Und weiter: Und es antwortet ihnen ihr Herr: Siehe ich lasse nicht das Werk eines Wirkenden unter euch verloren gehen, sei es Mann oder Frau; die einen von euch sind von den andere. (3:193)
Wer aber Rechtes tut, sei es Mann oder Frau, und er ist gläubig – jene sollen ins Paradies eingehen. (4:123)
Damit wäre auch gleich die Frage geklärt, ob im Islam Frauen ins Paradies kommen können – es gibt da ja bis heute Gerüchte, dass dem nicht so wäre.
Vor diesem Hintergrund hat Albrecht Noth, Professor für Kultur und Geschichte der islamischen Welt in Hamburg, den Islam als die erste Religion angesehen, die die Gleichberechtigung der Frau als Gläubige realisiert hat.
Insgesamt lässt sich also feststellen, dass sich dem Koran keine Vorrangstellung oder Überlegenheit des Mannes gegenüber der Frau begründen lässt. Der Koran nennt vielmehr eine andere Eigenschaft als die des Geschlechts, die den Vorrang eines Menschen begründet: die Gottesfürchtigkeit:
Ihr Menschen! Gewiss, wir erschufen euch aus einem Männlichen und einem Weiblichen Wesen und machten euch zu Völkern und Stämmen, damit ihr euch kennen lernt. Gewiss, der Geehrteste von Euch bei Allah ist der Gottesfürchtigste von euch. (49:13)
Gottesfürchtigkeit ist also der einzige Maßstab zur Profilierung, nicht Herkunft, sozialer Status, Bildung – oder Geschlecht.

Nachdem wir das alles gehört haben, stellt sich natürlich die Frage, wie die Brigitte dazu kommt, zu behaupten, im Islam wäre eine Frau halb soviel wert wie ein Mann.
Eine Regelung, die zu dieser Vermutung Anlass gegeben hat, ist die Erbschaftsteilung. Eine Tochter erbt die Hälfte von dem, was ein Sohn erbt. Der Grund dafür ist, dass Männer verpflichtet sind, mit ihrem Vermögen ihre Familien zu versorgen, während Frauen mit ihrem Vermögen tun und lassen können, was sie wollen. Weil der Mann mehr finanzielle Verpflichtungen hat, erbt er auch mehr. Der Sinn dieser Verteilung des Erbes ist es, Gerechtigkeit herzustellen. Wenn beide gleich viel erben würden, müssten auch beide die gleichen Verpflichtungen haben. Die Frau wird aber im Islam nicht verpflichtet, für den Unterhalt der Familie zu sorgen, weil sie die Aufgabe der Mutterschaft übernimmt. Im übrigen gilt dieses Verhältnis 2:1 nur bei dem Vergleich des Erbanteils von Söhnen und Töchtern. In anderen Fällen, z.B. wenn Mutter und Vater erben, ist es anders, und es gibt auch Fälle, in denen Frauen vom gleichen Verwandtschaftsgrad mehr erben als Männer. Daraus würde ja auch niemand ableiten, dass Frauen mehr wert sind als Männer.

Eine andere Regelung, aus der häufig geschlussfolgert wird, dass Männer im Islam mehr wert seien, ist eine Regelung zu Zeugenaussagen bei bestimmten geschäftlichen Transaktionen:
O ihr, die ihr glaubt! Wenn es bei euch um eine Schuld auf einen bestimmten Termin geht so schreibt es auf. (...) Und nehmt von euren Leuten zwei zu Zeugen. Sind nicht zwei Männer da, dann sei es ein Mann und zwei Frauen, die auch als Zeugen passend erscheinen, so dass, wenn eine der beiden irrt, die andere sie erinnern kann. (2:282)
Mit diesem Vers wird versucht, eine ganze Menge von Vorstellungen zu begründen (und zwar teilweise auch von muslimischer Seite): Der Frau habe eine schwächere Verstandeskraft, man gehe davon aus, dass sie geistig nicht ganz zurechnungsfähig sei – oder eben nur halb so viel wert wie ein Mann, weil ja für einen Mann zwei Frauen eintreten müssen.
Die Aussage hat aber einen Kontext, den man nicht einfach unterschlagen kann: Es geht hier um einen ganz bestimmten Vorgang im Geschäftsleben. Vor dem Hintergrund, dass in der Gesellschaft der arabischen Halbinsel im 7. Jahrhundert nur sehr wenige Frauen am Geschäftsleben beteiligt waren und sich dementsprechend auch nicht gut auskannten, wird zur Sicherheit eine zweite Frau als Zeugin dazugeholt, um die erste zu erinnern, wenn sie sich später irren sollte. Dies dient auch als Schutz vor einer falschen Aussage, zu der eine Frau möglicherweise leichter gezwungen werden könnte als zwei.
Aus dieser Regelung lässt sich aber nicht ableiten, dass in allen Gerichtsverfahren Frauen nur im Zweierpack aussagen dürfen. Wenn Frauen generell die Fähigkeit zur Erinnerung abgesprochen werden würde, hätten wir heute einen großen Teil der Überlieferungen über den Propheten nicht, die von Frauen übermittelt wurden. Insbesondere Aischa hat eine Vielzahl von Aussprüchen des Propheten überliefert, und alle wurden anerkannt, ohne dass jemand auf die Idee gekommen wäre, noch eine zweite Frau danach zu fragen.
Aus solchen Bestimmungen zu bestimmten Situationen, die ganz konkrete Gründe haben, eine allgemeine Aussage über die Stellung der Frau ableiten zu wollen, ist also unzulässig – und meinem Eindruck nach oft auch böswillig.

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IV. Text und Interpretation

Im Zusammenhang mit der Schöpfungsgeschichte habe ich schon einmal das Problem des Unterschieds zwischen Text und Interpretation angesprochen. Es wird leider oft nicht unterschieden – und zwar bei Muslimen wie Nichtmuslimen – was wirklich im Koran steht, und was in ihn hinein interpretiert wurde. Im Zusammenhang mit der Frage nach der Stellung der Frau hat sich diese fehlende Unterscheidung oft besonders fatal ausgewirkt.
Ich möchte ihnen nun an einem Beispiel zeigen, was man so alles aus einem Koranvers machen kann. Der Vers lautet auf arabisch: Ar-ridschâlu qauwamûna ’ala-n-nisâ bimâ faddalal-lahu ba’adahum ’ala ba’din. (4:34)
Und nun hören Sie verschiedene Übersetzungen. Achten Sie dabei auf die unterschiedlichen Implikationen, die sich für das Verhältnis der Geschlechter ergeben:
„Männer sind die Leiter (manager) der Angelegenheiten der Frauen, weil Allah die einen den anderen überlegen gemacht hat.“ (Maududi, aus dem Englischen).
“Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat.“ (Rassoul)
„Die Ehemänner tragen Verantwortung den Ehefrauen gegenüber wegen dem, womit Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat.“ (Zaidan)
Das Wort qauwamûna wird hier ganz unterschiedlich übersetzt:
„Männer sind die Manager von Frauen“, „Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor“ – das hört sich schon ganz anders an, und schließlich: „Die Ehemänner tragen Verantwortung den Ehefrauen gegenüber“. Während in den vorherigen Übersetzungen eine allgemeine Aussage über Frauen und Männer getroffen wird, geht es hier nur um die Beziehung zwischen Ehepartnern.

Die verschiedenen Übersetzungen zeigen zwei unterschiedliche Sichtweisen: In einem Fall wird den Männern eine Überlegenheit den Frauen gegenüber zu gesprochen, im anderen Fall werden sie mit einer Verantwortung beladen. Zwei völlig unterschiedliche Aussagen.
Der Vers geht weiter mit der Begründung: „weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat.“ Hieraus wurde zumeist abgeleitet, dass Männer den Frauen überlegen sind, wie z.B. bei Maududi: „Allah hat die einen den anderen überlegen gemacht.“ Was dabei nicht berücksichtigt wird ist, dass der Koran an verschiedenen Stellen erwähnt, dass Menschen unterschiedliche Auszeichnungen erhalten: Und wünscht euch nicht das, womit Allah die einen von euch vor den anderen ausgezeichnet hat. Und dann wird von Männern und Frauen gesprochen: Den Männern kommt ein Anteil von dem zu, was sie verdient haben, und den Frauen kommt ein Anteil von dem zu, was sie verdient haben (4:32) Hier wird deutlich, dass Männer und Frauen Auszeichnungen von Gott bekommen haben. Man kann z.B. annehmen, dass die Auszeichnung der Frauen in der Fähigkeit liegt, Kinder zu bekommen, und die der Männer in ihrer größeren physischen Stärke. Welche Auszeichnungen das auch immer sind, jedenfalls können Frauen und Männer von Allah durch bestimmte Fähigkeiten und Vorzüge ausgezeichnet werden. Dieser Vers steht nur zwei Verse vor dem, um den es hier geht, und trotzdem wird er von denen, welche die Auszeichnungen nur bei den Männern sehen, nicht berücksichtigt.
Betrachten wir den Vers also noch einmal in einer Übersetzung, die die größte Plausibilität beanspruchen kann: „Die Ehemänner tragen Verantwortung den Ehefrauen gegenüber wegen dem, auf der Grundlage dessen, womit Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat, und wegen dem, was sie von ihrem Vermögen ausgeben.“

Um welche Verantwortung der Ehemänner ihren Frauen gegenüber geht es hier? Im zweiten Teil wird deutlich, dass es um die materielle Versorgung geht: „wegen dem, was sie von ihrem Vermögen ausgeben.“ Der Mann ist verpflichtet, sich um die Versorgung der Familie zu kümmern, denn die Frau ist die einzige, die schwanger werden und Kinder bekommen kann. Aus der Begabung zur Mutterschaft ergeben sich bestimmte Rechte, nämlich vor allem die Freistellung von der Beschaffung des Lebensunterhaltes. Dies ist die Aufgabe ihres Ehemannes. Die Pflicht zur materiellen Versorgung hat der Mann nur gegenüber seiner Ehefrau und ggf. weiblichen Verwandten, sie besteht nicht allen Frauen gegenüber. Deshalb ist die Übersetzung, die von Ehemännern und Ehefrauen spricht am zutreffendsten.

Es gibt hier ein Konzept der Arbeitsteilung, dass vor allem einem Ziel dient: der gerechten Verteilung von Rechten und Pflichten. Die Rechte und Pflichten sind unterschiedlich, aber es besteht Gleichberechtigung darin, dass sie gerecht verteilt sind. Dies gilt insbesondere für die Zeit, in der die Frau kleine Kinder versorgen muss. Es gibt aber keine Vorschrift, die diese Arbeitsteilung generell festschreibt: Weder lässt sich aus dem Koran oder der Sunna ableiten, dass sich die Frau nicht am Erwerb des Lebensunterhalts beteiligen darf, noch dass der Mann mit der Kindererziehung nichts zu tun haben sollte. Im Gegenteil: Wir haben deutliche Beispiele aus der Familie des Propheten selbst: Mindestens zwei seiner Frauen waren berufstätig, Khadidscha, seine erste Frau, war eine reiche Händlerin, und er hat selbst bei ihr als Angestellter gearbeitet. Was die Erziehung betrifft, gibt es im Koran eine sehr schöne Sura (Luqman), in der beschrieben wird, wie ein Vater seinem Sohn Ratschläge gibt – sich also um seine Erziehung kümmert. Das gleiche gilt auch für Töchter: „Wer eine Tochter hat und sie nicht lebendig begräbt (dies war eine Sitte unter den vorislamischen Arabern), sie nicht verletzt und ihr auch nicht seinen Sohn vorzieht, den wird Allah ins Paradies kommen lassen.“ (Ausspruch des Propheten). Die gute Erziehung der Tochter wird hier als ein Weg zum Paradies empfohlen.

Am Beispiel des Verses 4:34 wird deutlich, welche große Rolle der eigene kulturelle Hintergrund bei der Interpretation des Korantextes spielt. Interessanterweise sind diejenigen Interpretationen, die dem

Literaturtipp:
Eine Interpretation des Verses 4:34 vom ZIF
(Zentrum für islamische Frauenforschung und Frauenförderung)

Mann eine Überlegenheit gegenüber der Frau zusprechen, die älteren, und diejenigen, die von einer Verantwortung des Mannes gegenüber seiner Frau sprechen, die jüngeren. Die älteren Interpretationen sind in einem kulturellen Kontext entstanden, in dem die Gesellschaft patriarchalisch organisiert ist, und in denen eine Unterordnung der Frau unter den Mann als ganz normal angesehen wird. Die neueren Interpretationen entstehen in einem Kontext, in dem von partnerschaftlichen Beziehungen zwischen Mann und Frau ausgegangen wird.
Dies zeigt, dass das Verständnis des Korantextes immer in Entwicklung begriffen ist und sich verändert. In unterschiedlichen kulturellen Zusammenhängen wird der Text unterschiedlich interpretiert, und wie man sehen kann, kann sich das Verständnis auch immer weiter vertiefen. Denn die neueren Übersetzungen stehen dem koranischen Ideal von Mann und Frau als Teil eines Paares, in dem beide Teile gleichwertig und ebenbürtig sind, sehr viel näher.

Man kann solche Verse nicht interpretieren, ohne den weiteren Kontext des Koran zu berücksichtigen. Dies ist ein auch ein wichtiger Grundsatz der Koranexegese: der Koran erklärt sich selbst (Tafsîru-l Qur’ân bi-l Qur’ân). Und der Koran macht auch an anderen Stellen deutlich, dass Männer und Frauen auf der gleichen Ebene stehen: Die gläubigen Männer und Frauen sind einer des anderen Beschützer. (9:71) Das arabische Wort waly kann mit „Beschützer“ oder „Freund“ übersetzt werden. Hieraus kann sich kein Verhältnis der Unterordnung ergeben, sondern nur ein partnerschaftliches Verhältnis, in dem man sich gegenseitig unterstützt und füreinander Verantwortung übernimmt.

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V. Das islamische Konzept der Ehe und der Familie

Von der Kindererziehung habe ich bereits kurz gesprochen, gehen wir deshalb noch einmal einen Schritt zurück zu dem, was davor kommt – zur Ehe. Eine Ehe ist im Islam ein bürgerlicher Vertrag und kein Sakrament. Die Heirat wird durch einen schriftlichen Vertrag und zwei Zeugen bestätigt. Die Braut erhält eine Brautgabe (auch Morgengabe genannt), die in ihr Eigentum übergeht (also nicht etwa an den Vater gezahlt wird) und die als finanzielle Absicherung im Fall der Scheidung gedacht ist. Der eigenständige rechtliche Status der verheirateten Frau zeigt sich auch darin, das sie ihren Mädchennamen beibehält. Der Mann hat keinerlei Rechte an ihrem Besitz, es gilt das Prinzip der Gütertrennung. Er ist aber seinerseits verpflichtet, seine Frau und spätere Kinder von seinem Einkommen zu versorgen.

Was die Frage der richtigen Eheführung betrifft, ist natürlich vor allem das Beispiel des Propheten maßgeblich. Von ihm wissen wir, dass er sich mit seinen Frauen in allen Angelegenheiten beraten hat – sogar nicht nur in familiären, sondern auch in politischen Angelegenheiten. Er hat im Haushalt mitgeholfen, z.B. gefegt, seine Kleidung und Schuhe selbst in Ordnung gehalten und nicht von seinen Frauen verlangt, dies zu tun. Er hat niemals eine seiner Frauen geschlagen und auch kein Kind. Und dabei gab es durchaus Auseinandersetzungen zwischen ihm und seinen Frauen, was zeigt, dass er ihnen ihre eigene Meinung zugestanden und sie respektiert hat. Seine Frauen hatten keine Angst, eine abweichende Meinung ihm gegenüber auch zum Ausdruck zu bringen. Er hat also partnerschaftliche Beziehungen geführt und nicht etwa Unterwerfung verlangt.
Der Prophet sagte von sich selbst: „Der Beste unter euch ist derjenige, der seine Frau am gütigsten behandelt, und ich bin unter euch derjenige, der seine Frauen am besten behandelt.“

Die Familie ist nach islamischem Verständnis eine Einrichtung zur gegenseitigen Unterstützung: In ihr findet der Mensch, Mann, Frau und Kinder, Liebe, Geborgenheit, Raum zur Entfaltung der Persönlichkeit und Halt in schwierigen Situation. Das Verhältnis der Ehepartner zueinander beschreibt der Koran so: Und eines von Seinen Zeichen ist, dass Er zwischen euch von euch selbst Partner erschaffen hat, damit ihr bei ihnen ruht, und Er hat zwischen euch Liebe und Barmherzigkeit gesetzt. Hierin sind ja bestimmt Zeichen für Leute, die nachdenken. (30:21) Die Liebe zwischen einem Mann und einer Frau wird hier als ein Zeichen Allahs beschrieben. In einem anderen Vers heißt es: Sie sind euch in Kleid und ihr seid ihnen ein Kleid. (2:187) Ein Kleid oder ein Gewand gibt Wärme und Schutz, es verdeckt auch die Fehler einer Person und es ist einem sehr nah.

Dies ist das Ideal einer islamischen Ehe. Wenn allerdings eine Ehe problematisch verläuft und schließlich nicht mehr in einer guten Art und Weise aufrecht erhalten werden kann, ist auch die Scheidung erlaubt. Dabei hat auch die Frau das Recht, die Scheidung zu verlangen, was hierzulande oft nicht bekannt ist.

Polygamie
Der Islam erlaubt die Mehrehe eines Mannes mit bis zu vier Frauen. Der Aspekt der dabei im Koran die größte Rolle spielt ist der der Versorgung: Und wenn ihr befürchtet, nicht gerecht hinsichtlich der Waisen zu handeln, dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei drei oder vier. (4:3) Dieser Erlaubnis folgt dann der Rat: Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann nur eine. Gerechtigkeit ist also eine unabdingbare Voraussetzung. In einem Ausspruch des Propheten heißt es, dass derjenige der zwei Frauen hat und eine vernachlässigt, am Jüngsten Tag mit nur einer Hälfte auferstehen wird.
Bei der Erlaubnis zur Polygamie handelt es sich eigentlich um eine Einschränkung, denn die vorislamischen Araber haben bis zu zehn und mehr Frauen geheiratet. Heute kann man sagen, dass Polygamie nur noch in wenigen Ländern häufiger vorkommt. In den meisten Gesellschaften wird es als sehr ungewöhnlich angesehen, dass ein Mann eine zweite Frau heiratet. Die Einehe ist zur Norm geworden und die Mehrehe ist die Ausnahme, die auch gesellschaftlich nicht sehr anerkannt ist. Sie wird häufig als Lösung für verschiedene Probleme angesehen, etwa wenn eine Frau unfruchtbar ist, der Mann sich aber Kinder wünscht und sich dennoch nicht von seiner Frau trennen will, oder auch zur Versorgung von Witwen und Waisen nach einem Krieg. (Bekannte muslimische Gelehrte haben übrigens festgehalten, dass in Ländern, wo die Mehrehe gesetzlich nicht erlaubt ist, Muslime sie auch nicht praktizieren sollten.)

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VI. Ideal und Realität

In der frühen Zeit des Islam wurde das koranische Ideal, das ich umrissen habe, noch relativ gut umgesetzt. Die Überlieferung und die Geschichtsschreibung berichten von herausragenden Frauengestalten, von Dichterinnen, Gelehrten und Juristinnen. So besuchte der Gelehrte Asch-Schafi’i, der Begründer von einer der vier islamischen Rechtssschulen, Vorlesungen bei einer Frau. Frauen haben ihr Recht auf Bildung wahrgenommen, sie waren in der Öffentlichkeit präsent, sie waren Händlerinnen und der Kalif Umar hat sogar eine Frau als Aufseherin über den Markt eingesetzt. Der Gelehrte Abu Hanifa setzte sich dafür ein, dass in möglichst jeder Stadt eine Frau als Richterin tätig war, an die sich Frauen wenden konnten. Bei den Gebeten und den Festen in den Moscheen waren Frauen selbstverständlich dabei, sie haben ganz normal am öffentlichen Leben teilgenommen. Heutzutage sind in manchen muslimischen Ländern solche Dinge leider völlig undenkbar.

Ein schleichender Prozess hat dazu geführt, dass Frauen immer mehr aus der Öffentlichkeit verdrängt wurden, dass sie auf ihre biologische Rolle als Mutter beschränkt und für alle anderen Aufgaben als ungeeignet eingestuft wurden. Die Rolle der Frau als Mutter hat im Islam tatsächlich eine sehr hohe Stellung, sie ist aber nicht als die einzige Rolle für Frauen vorgesehen – man denke nur an die Frauen des Propheten, von denen viele, wie z.B. Aischa, kinderlos geblieben sind. Sie wurde und wird von Muslimen sehr verehrt, vor allem in ihrer Rolle als Lehrerin für die Gemeinschaft, da sie viel vom Propheten überliefert hat.
An diesem Prozess der Verdrängung und Beschränkung von Frauen waren männliche Gelehrte nicht unbeteiligt. Frauen wurden zunehmend gegenüber den Männern abqualifiziert, und der Mann wurde immer mehr zur Norm des Menschlichen überhaupt, demgegenüber Frauen nur Defizite aufweisen. Das koranische Konzept, dass Männer und Frauen Teil eines Paares sind, dass sie aufeinander angewiesen sind, ohne dass einem von beiden eine höhere Stellung zukommt, ist verlorengegangen. Selbst bei herausragenden Gelehrte wie Al-Ghazali, der auch in Europa bekannt wurde, finden wir so frauenfeindliche Äußerungen wie: „Die Mehrzahl der Frauen ist von schlechtem Charakter und schwachem Verstand, und man wird mit ihnen nur zurecht kommen durch Milde, gepaart mit straffer Zucht.“ (zitiert nach Erbakan 1999). Belegt werden diese Urteile nicht, trotzdem haben sie weite Verbreitung gefunden. Auch in unserer Zeit finden wir ähnliche Äußerungen.

Es gibt allerdings auch eine andere Entwicklung. Viele haben die gegenwärtige Stellung der Frau in weiten Teilen der islamischen Welt als Problem erkannt und machen sich daran, Änderungen herbei zu führen. So schreibt Tariq Ramadan, ein europäischer Islamgelehrter und Philosoph, der in der Schweiz lehrt, zum Stichwort „Frauen“: „Es gilt, einen Kampf zu führen gegen die Infantilisierung, die Entrechtung und andere Ungerechtigkeiten, welche die Frauen erleiden und für die der Islam nicht verantwortlich ist. Es gilt ebenso, den Stimmen engagierter Musliminnen Gehör zu schenken, die im Namen der Werte des Islam und gegen die verwurzelten alten Traditionen gegen Ungerechtigkeit und Entwürdigung kämpfen.“ (Ramadan 2001)

Vor allem sind Musliminnen mittlerweile selbst angetreten, um gegen diese Zustände etwas zu unternehmen. In Deutschland kann man einige Einrichtungen von Frauen nennen, die einen emanzipatorischen Ansatz verfolgen, wie das Zentrum für islamische Frauenforschung und Frauenförderung (ZIF) in Köln und HUDA – Das Netzwerk für muslimische Frauen in Deutschland, die eine islamische Frauenzeitschrift herausgeben. Sie tragen durch ihre Arbeit dazu bei, den Islam von den vielfältigen existierenden frauenfeindlichen Traditionen zu befreien und deutlich zu machen, dass sich diese nicht islamisch rechtfertigen lassen.

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VII. Zur Situation der muslimischen Frauen in Deutschland

Ich habe am Anfang die verschiedenen Rahmen erwähnt, von denen das Leben einer muslimischen Frau bestimmt wird: Koran und Sunna, Gesetzgebung des jeweiligen Landes und die Tradition. In Deutschland wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob es einen Widerspruch zwischen dem Koran und dem deutschen Gesetz gibt – und zwar insbesondere, was die Stellung der Frau betrifft. Seit einigen Monaten haben wir eine heftige Diskussion um muslimische Frauen, die sich an der Frage entzündet hat, ob eine Lehrerin im Schuldienst Kopftuch tragen darf. Ein immer wieder angeführtes Argument der Befürworter eines Kopftuchverbotes ist, dass das Kopftuch ein Symbol wäre, dass mit dem Grundgesetz von Deutschland nicht vereinbar sei, weil dort die Gleichberechtigung von Mann und Frau festgeschrieben ist. Das Kopftuch sei jedoch ein Symbol für die dem Islam inhärente Nachrangigkeit der Frauen.

Ich hoffe, dass mit dem was ich zuvor gesagt habe, deutlich geworden ist, dass es aus der Sicht der Islam keine Schwierigkeit gibt, Mann und Frau als gleichberechtigt anzuerkennen. Wie ich versucht habe zu zeigen, schreibt der Koran kein Verhältnis zwischen Männern und Frauen vor, dass Frauen benachteiligt. Man sollte vielleicht einmal klären, was mit Gleichberechtigung gemeint ist. Ich verstehe darunter, dass ich als Frau die gleichen Chancen und Möglichkeiten wie ein Mann habe, dass ich vor dem Gesetz nicht benachteiligt werde, das gleiche Recht auf Bildung und auf Arbeit habe, sowie die Möglichkeit, meine Fähigkeiten zu entwickeln und meine Lebenspläne zu verfolgen.
Gleiche Rechte zu haben impliziert jedoch nicht, gleich gemacht zu werden. Dass etwa Männer und Frauen auf genau die gleiche Art und Weise leben sollten oder sich sogar gleich kleiden sollten, ist ja auch nicht der  Anspruch des Grundgesetzes. Auch das deutsche Gesetz kennt Unterschiede zwischen Männern und Frauen, etwa wo es um den Wehrdienst oder das Rentenalter geht.
Entscheidend ist deshalb, dass Männer und Frauen gleichermaßen die Möglichkeit haben, sich frei für den Lebensentwurf zu entscheiden, der ihnen zusagt.

In Deutschland besteht für die meisten Muslime die besondere Situation, dass sie als Migranten in diese Gesellschaft gekommen sind, und Angehörige der Religion einer Minderheit sind, der die Mehrheitsgesellschaft eher skeptisch als aufgeschlossen gegenüber stehen. Aus dieser Minderheitensituation ergeben sich dann auch besondere Problemlagen.
Die meisten der muslimischen Einwanderer in Deutschland sind Türken, die auch zumeist ursprünglich aus ländlichen Gebieten kamen. Das sind Gebiete, in denen Traditionen eine große Rolle spielen und oft haben diese Familien großen Wert auf die Pflege dieser Traditionen gelegt, die für sie die Verbindung zu ihrer Heimat aufrecht erhalten haben. Gerade die Arbeitsmigranten der 60er Jahre haben lange mit der Vorstellung gelebt, dass sie wieder in die Türkei zurück kehren werden und deshalb auch keinen Anlass gesehen, sich mit der deutschen Gesellschaft und ihren Sitten und Gebräuchen vertraut zu machen.
In der jungen Generation von heute sieht das anders aus: Sie sind hier aufgewachsen, sprechen die Sprache und kennen sich in der Gesellschaft viel besser aus als ihre Eltern. Sie sind Angehörige von zwei Kulturen, sind zumeist auch schon der Staatsangehörigkeit nach Deutsche, gehören aber einer Religion an, die in Deutschland noch immer als fremd angesehen wird. Für sie stellt sich die Aufgabe, diese verschiedenen Anteile ihrer Identität zu integrieren und einen eigenen Standpunkt zu finden, in dem sie sich weder einfach an die Kultur der Mehrheit anpassen, noch die Traditionen der Eltern, die sie oft auch als widersprüchlich empfinden, unverändert fortführen. Das ist nicht immer einfach. Auch wenn sie hier geboren sind, machen sie immer wieder die Erfahrung ein „Ausländer“ zu sein, „anders“ zu sein.
Es gibt mittlerweile einige Untersuchungen darüber, wie junge muslimische Frauen mit dieser Situation umgehen und wie sie in der Auseinandersetzung mit dem Islam ihren eigenen individuellen Standpunkt finden (Nökel, Klinkhammer, u.a.). Die Soziologin Sigrid Nökel hat dieses Phänomen mit dem Begriff „neo-islamische Weiblichkeit“ bezeichnet. Auffällig ist hierbei, dass sich diese Frauen von der Tradition ihrer Eltern absetzen. Sie fangen an zu lesen und zu forschen, hinterfragen die Traditionen der Eltern und stellen dabei oft auch fest, dass nicht der Islam die Quelle dieser Traditionen ist. Gerade die Migrationssituation fördert hier die eigenständige Auseinandersetzung mit der Religion und macht es den Frauen auch einfacher, mit bestimmten Traditionen zu brechen.

Wenn sich diese Frauen dann für das Kopftuch entscheiden, geschieht dies zumeist sehr überlegt, denn sie wissen, dass sie mit Diskriminierungen der Umwelt zu rechnen haben. Das Kopftuch ist dann ein Ausdruck einer bewussten Selbstverortung. Es wäre allerdings ein Fehler, dies als Ablehnung der Kultur der Mehrheitsgesellschaft zu bewerten. (Solche Einschätzungen der Mehrheitsgesellschaft zeigen sich in Umfragen, in denen ein hoher Prozentsatz der Befragten der Aussage zustimmen, Frauen würden ein Kopftuch tragen, weil sie provozieren wollen.) Das Kopftuch gibt den Frauen vielmehr die Möglichkeit, ihren eigenen Weg zu gehen, in dem sie den Anforderungen der Religion, der sie angehören, gerecht werden und gleichzeitig alle Möglichkeiten, die diese Gesellschaft ihnen bietet (Bildung, Ausbildung, Freiheit) nutzen können.

Leider wird ihre freie Entfaltung aber oft verhindert. Es gibt eine Studie über die Ausbildungsplatzsuche von ausländischen Mädchen, die zeigt, dass diesen Mädchen ein Ausbildungsplatz häufig mit der Begründung verwehrt wird, sie wären unterdrückt und unselbstständig, wenig motiviert und würden doch bald heiraten. Hier werden Klischees über die muslimische Frau wirksam, obwohl die Realität dem offensichtlich widerspricht: Die Mädchen und Frauen wollen ja ganz offensichtlich sich ausbilden und berufstätig werden. Es ist schon paradox, dass einerseits von den Frauen Emanzipation gefordert wird, andererseits ihnen der Zugang zum Beruf verwehrt wird.

Für diese Frauen besteht jedenfalls kein Widerspruch darin, sich als muslimische Frau zu emanzipieren und einen eigenen Weg einzuschlagen, zu dem auch das Kopftuch gehören kann. Dies anzuerkennen fällt der Mehrheitsgesellschaft ganz offensichtlich schwer. Birgit Rommelspacher, Professorin für Psychologie an der Alice-Salomon-Hochschule, hat dieses Phänomen sehr zutreffend analysiert: Für die Mehrheitsgesellschaft liege eine wesentliche Schwierigkeit darin, zu sehen, dass Widerstand gegen ihre Vorstellungen von Emanzipation selbst emanzipatorisch sein kann, und andererseits das Emanzipationskonzept der Mehrheitsgesellschaft selbst repressiv sein kann. Repressiv ist es dann, wenn es unabhängig von der Lebenslage und kulturellen Traditionen seine Vorstellungen den anderen überstülpen möchte und so im Namen von Freiheit und Gleichheit eigentlich nichts anderes als Unterwerfung einfordert. (Rommelspacher 2002).

Die Debatte um das Kopftuch wird wohl auch deshalb so erbittert geführt, weil hier auch Konflikte und das Selbstverständnis der Mehrheitsgesellschaft mitverhandelt werden. Es geht um Fragen nach dem Geschlechterverhältnis – ob es durch Differenz oder Gleichheit bestimmt ist, eine Frage, die auch in der feministischen Bewegung durchaus umstritten ist. Rommelspacher weist darauf hin, dass auch Dominanzverhältnisse unter Frauen eine Rolle spielen, und das die Kopftuchkontroverse für westliche Frauen auch die Funktion haben kann, sie in ihrem eigenen Selbstverständnis zu stärken, in dem man sich von einem „anderen“ abgrenzt. Und schließlich geht es um die Frage, welche Rolle Religion überhaupt in der Gesellschaft spielen sollte, hier gibt es ja auch innerhalb der Mehrheitsgesellschaft ganz unterschiedliche Positionen.

Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass diese ganze Debatte und vor allem die Art und Weise, wie sie geführt wurde und wird, sehr viel Schaden angerichtet hat. Die Folgen merken die muslimischen Frauen schon jetzt, weil sie es immer schwieriger haben, eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz zu finden. Viele leiden auch unter dem Eindruck, dass das gesamtgesellschaftliche Klima aggressiver geworden ist, weil durch diese Kontroverse eine starke Polarisierung stattgefunden hat.

Für die Zukunft des Zusammenlebens in einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft ist es wichtig anzuerkennen, dass verschiedene Lebensentwürfe und unterschiedliche Vorstellungen davon, was Emanzipation bedeutet, gleichberechtigt nebeneinander existieren können, und das es nicht notwendig und auch gar nicht sinnvoll ist ein Konzept für alle verbindlich zu machen.

Und wenn man mit den Frauen selbst zu tun hat, kann man oft feststellen, dass muslimische und nichtmuslimische Frauen sehr viel gemeinsam haben. Da sie in der gleichen Gesellschaft leben, stehen sie vor den gleichen Fragen. Fragen wie die, ob sie besser eine Ausbildung anfangen oder ein Studium aufnehmen sollten, wie sie Familie und Beruf vereinbaren können, wann Zeit für die Babypause ist, oder ob sie vielleicht doch besser eine Karriere verfolgen sollten, wie sie ihre Beziehung erfolgreich gestalten können, wo man die günstigsten Klamotten kaufen kann, usw. Das ist jedenfalls meine Erfahrung.

Ich habe ja am Anfang schon angedeutet, dass die Gegenüberstellung von „dem“ westlichen und „dem“ islamischen Frauenbild als zwei unvereinbare, einander diametral gegenüberstehende Konzepte eine künstliche ist. Und damit komme ich zum Schluss noch einmal zur Brigitte. Die befragte Interviewpartnerin, die Bundesgeschäftsführerin des Verbandes für binationale Familien und Partnerschaften, hat nämlich auf eine ungeschickte Frage eine sehr kluge Antwort gegeben: Sie sagte, dass es im islamischen Rollenbild der Frau genauso viele Differenzierungen wie im abendländischen gibt.
Und da auch das Selbstverständnis der Frauen sehr differenziert ist, gibt es neben Unterschieden auch Gemeinsamkeiten. Vielleicht wäre es mal ganz hilfreich, nach den Gemeinsamkeiten zu suchen.

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zum Thema:
Eheverträge im Islam

Die Liebe Allahs zu Seinen Dienern
 
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Verwendete Literatur:

Erbakan, Amina: Islamische feministische Theologie – Chance oder Sackgasse? In: Frauen in islamischen Welten. Hrsg. v. Angelika Vanti u. Margot Sulzbacher. Frankfurt a.M. 1999, S. 57-83.

Klinkhammer, Grit: Individualisierung und Säkularisierung islamischer Religiosität: zwei Türkinnen in Deutschland. In: Kern und Rand. Religiöse Minderheiten aus der Türkei in Deutschland. Berlin 1999, S. 220-236.

Nökel, Sigrid: Das Projekt der Neuen Islamischen Weiblichkeit als Alternative zu Essentialisierung und Assimilierung. In: Kern und Rand. Religiöse Minderheiten aus der Türkei in Deutschland. Berlin 1999, S. 187-205.

Özelsel, Michaela Mihriban: Frauen im Islam – In der Tradition und heute. In: Dialog der Religionen 2. Jg., H. 2, S. 154-173.

Pinn, Irmgard: Von der exotischen Haremsschönheit zur obskuren Fundamentalistin. Frauen im Islam. In: Der Islam und der Westen. Anstiftung zum Dialog. Hrsg. v. Kai Hafez, Frankfurt a.M. 1997, S. 67-79.

Ramadan, Tariq: Muslimsein in Europa. Untersuchung der islamischen Quellen im europäischen Kontext. Köln 2001.

Rommelspacher, Birgit: Anerkennung und Ausgrenzung. Deutschland als multikulturelle Gesellschaft. Frankfurt a.M. 2002.

Safwat, Iris: Die Stellung der Frau im Islam. In: Frauen in islamischen Welten. Hrsg. v. Angelika Vanti u. Margot Sulzbacher. Frankfurt a.M. 1999, S. 35-55.

Umm-Yusuf, Iman: Die Ehe im Islam. Das Wichtigste im Überblick. Schriftenreihe des Islamischen Zentrums München Nr.28, München 1998.

Wadud-Muhsin, Amina: Qur’an and woman. Kuala Lumpur 1992.

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